Standards

Die internationale Organisation "Assistance Dogs International" und deren europäische Partnerorganisation "Assistance Dogs Europe" sind die Dachverbände für alle seriösen Vereine die Assistenzhunde ausbilden. Diese Organisation setzt hohe Standards in der Assistenzhundeausbildung fest um zu gewährleisten, dass eine artgerechte, professionelle und effiziente Ausbildung der Assistenzhunde stattfindet.

Die Organisation überwacht alle Mitgliedsvereine um sicherzustellen, dass diese Assistenzhunde gemäss den internationalen Standards ausbilden.

Unser Verein "Menschen für Hunde - Hunde für Diabetiker e.V." ist Mitglied bei der ADEu und verpflichtet sich so die Diabetikerwarnhunde gemäss den strengen Richtlinien und Standards auszubilden und sich freiwillig in regelmässigen Abständen von der ADEu überwachen und überprüfen zu lassen.

weitere Infos hier: http://www.assistancedogseurope.org/

Nur Assistenzhunde, die von Mitgliedsvereinen der ADEu oder ADI ausgebildet wurden, haben national und international alle Rechte anerkannter Assistenzhunde. So dürfen z.B. nur Assistenzhunde nach Grossbritannien in der Flugkabine reisen, die von der ADEu oder ADI ausgebildet wurden.

Die internationalen Minimal-Standards für Diabetikerwarnhunde:

1. Auswahl durch Tests und Beobachtung geeigneter Welpen und Hunde

2. Der Hund muss nach der Auswahl gewissenhaft sozialisiert werden. Dabei soll er entweder bei einem Ehrenamtlichen des Vereins oder den Trainern des Vereins leben.  

3. Die Fortschritte des Hundes werden in Berichten dokumentiert.

4. Der Hund erhält durch den Trainer Grundkommandos per Stimme und/oder Handzeichen. Die Grundkommandos beinhalten mindestens Sitz, Platz, Bleib, Komm, Bei Fuss und Rückruf im Freilauf. Der Hund muss sich in der Öffentlichkeit unauffällig verhalten und im Haus wissen sich zu benehmen.

5. Der Hund muss folgendes Verhalten haben: keine Aggressionen, nicht unangemessen bellen, nicht beissen, nicht schnappen, nicht knurren, kein unangemessenes anspringen von Fremden, nicht betteln, nicht unangemessen an anderen Menschen schnüffeln.

6. Der Hund muss mindestens ein Anzeigezeichen zeigen um auf eine Unterzuckerung oder Überzuckerung aufmerksam zu machen.

7. Der Hund muss sich in der Öffentlichkeit gemäss den Standards für das Verhalten in der Öffentichkeit präsentieren.

8. Der Hund muss eine ausführliche medizinische Untersuchung erhalten um sicherzustellen, dass der Hund keine Erkrankungen hat, die ein Leben als Arbeitshund erschweren oder verhindern.

9. Der Hund muss vor der Prüfung kastriert werden.

10. Der Diabetiker wird von dem Verein in die Arbeit mit dem Hund eingeschult. Die Einschulung findet auch an öffentlichen Orten, wie Geschäften und Restaurants statt.

11. Die Prüfung des Teams muss von der ADEu genehmigt werden.

12. Der voll ausgebildete Diabetikerwarnhund erhält einen Assistenzhundausweis und eine Weste.

13. In der Öffentlichkeit muss der ausgebildete Diabetikerwarnhund jederzeit als solcher erkennbar sein und deshalb die Weste tragen.

14. Der Diabetiker muss gemäss den Trainingsprogrammen des Vereins das Training des Diabetikerwarnhundes zu Hause dauerhaft fortführen.

15. Nach der Prüfung muss der Diabetiker für mind. 6 Monate einmal im Monat einen Bericht an den Verein über die Fortschritte des Hundes senden. Ausserdem muss der Diabetiker mind. 12 Monate nach der Prüfung in Kontakt mit dem Verein stehen und danach jährlich.

16. Einmal jährlich findet eine Nachprüfung des Teams statt. Besteht das Team diese Nachprüfung nicht oder hält die Standards nicht mehr ein, muss der Verein den Assistenzhundausweis und die Weste des Hundes einziehen.

Die Standards des Assistenzhundvereins:

1. Der Assistenzhund muss auf sein Temperament und Arbeitsfähigkeit hin getestet werden.

2. Der Assistenzhund muss auf eine gute Gesundheit untersucht werden.

3. Der Assistenzhund muss trainiert werden auf die maximale Kontrollierbarkeit des Hundes und die spezifischen Aufgaben.

4. Der Assistenzhund muss durch artgerechte Methoden trainiert werden.

5. Der Assistenzhund muss in seinem eigenen Tempo lernen können und darf nicht vorher zu dem Diabetiker abgegeben werden, bis er nicht vollständig emotional und körperlich erwachsen ist.

6. Der Assistenzhund muss für den Diabetiker ausgesucht werden, zu dessen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Lebensstil er am besten passt.

7. Ein Assistenzhund darf nur an denjenigen Diabetiker abgegeben werden, der mit dem Hund interagieren kann und möchte.

8. Ein Assistenzhund darf nur an einen Diabetiker abgegeben werden der sich um die emotionalen, körperlichen und finanziellen Bedürfnisse des Hundes kümmern kann.

9. Ein Assistenzhund darf nur an jemanden abgegeben werden, der eine sichere und stabile Umgebung gewährleisten kann.

10. Ein Assistenzhund darf nur an jemanden abgegeben werden, der durch den Assistenzhund ein unabhängiges Leben  führen kann und eine tägliche Verbesserung der Lebensqualität erfahren möchte durch den Assistenzhund.

11.  Der Verein stellt sicher, dass er sich im Falle eines Todes des Diabetikers um den Diabetikerwarnhund kümmert oder falls dieser sich nicht mehr angemessen um den Hund kümmern kann.

12. Ein ADEu Mitgliedsverein wird keinen Assistenzhund ausbilden, platzieren oder zertifizieren, der unangemessenes Aggressionsverhalten zeigt. Ein Assistenzhund darf nicht im Schutzdienst ausgebildet sein.

13. Die Mitgliedsvereine sollen Personal einstellen, das für seine Aufgaben qualifiziert ist. Ein Verständnis für Menschen mit Behinderungen sollte vorhanden sein, ebenso wie die Hingabe die höchsten Standards zu erreichen. Die Mitgliedsvereine haben Programme um die eigene Auswahl und das Training der Hunde und Studenten zu überwachen.

14. Die Vorstandsmitglieder der Mitgliedsvereine haben angemessenes Training im Bereich der Assistenzhundarbeit und im speziellen für ihre Vereinstätigkeiten.

15. Bewerbern dürfen nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder religiöser Ansichten ein Assistenzhund verwehrt werden.

16. Bewerber, Studenten und Absolventen haben ein Recht mit Würde und Respekt behandelt zu werden.

17. Der Student wird darin gelehrt wie er sich um seinen Assistenzhund kümmern muss und mit ihm zu Hause und in der Öffentlichkeit am effektivsten arbeiten kann.

18. Der Student wird darin unterrichtet was seine Rolle als Assistenzhundpartner in der Öffentlichkeit ist.

19. Der Student erhält eine Nachbetreuung.

20. Der Student erhält Informationen wenn sein Hund zusätzliches Nachtraining benötigt, ein grosses medizinisches Problem oder Verhaltensproblem besteht oder sich entwickelt oder rechtliche Probleme bzgl. der Mitnahme oder Verwendung des Assistenzhundes besteht.

21. Bewerber, Studenten und Absolventen haben ein Recht darauf, dass ihre Daten vertraulich behandelt werden und ohne ihre Einverständnis nicht mit Aussenstehenden geteilt werden.

22. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf davon auszugehen, dass ein Assistenzhund jederzeit unter Kontrolle ist und es zu keiner Zeit in der Öffentlichkeit zu störendem Verhalten kommt.

23. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf die Standards für Assistenzhunde zu erfahren.

24. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf informiert zu werden, weshalb es Assistenzhunde gibt und warum sie helfen können,.

25. Kein Bewerber, Student oder Absolvent soll dazu verpflichtet werden an Fundraisingaktivitäten oder Öffentlichkeitsarbeit teilzunehmen ohne seine freiwillige Genehmigung.

Minimale Standards für Absolventen mit Assistenzhunden:

1. Absolventen sollen den Hund anerkennen und wertschätzen und respektieren.

2. Absolventen sollen regemässig die Grundkommandos üben.

3. Absolventen sollen regelmässig die spezifischen Aufgaben mit dem Assistenzhund üben.

4. Absolventen sollen das richtige Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit und zu Hause beibehalten und fördern.

5. Absolventen sollen immer den Ausweis und die Weste des Assistenzhundes bei sich tragen und die Gesetze bezgl. Assistenzhunden kennen.

6. Absolventen sollen den Assistenzhund angemessen pflegen und ernähren.

7. Absolventen sollen dem Assistenzhund präventive medizinische Versorgung zukommen lassen.

8. Absolventen sollen den Assistenzhund jährlich beim Tierarzt untersuchen lassen und ihn impfen lassen.

9. Absolventen sollen sich an die Hundeverordnungen und Gesetze halten.

10. Absolventen sollen den weiterführenden Trainingsprogrammen und Überprüfungen nachkommen, sowie das Training des Assistenzhundes nach der Anleitung des Vereins fortführen.

11. Absolventen sollen die Hinterlassenschaften des Assistenzhundes sofort wegräumen.